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ZFWG 2007, 394
OLG Düsseldorf 
Oberlandesgericht Düsseldorf (Sonstiges vom 08.08.2007, VI U 40/06)

Es liegt keine kartellrechtlich oder lauterkeitsrechtlich verbotene Ungleichbehandlung durch das Land NRW vor, weil ein maltesischer Sportwettenanbieter keine Zulassung für das Anbieten von Wetten in NRW erlangen kann, während die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG als Veranstalterin von Sportwetten zugelassen ist.

OLG Düsseldorf, ZfWG 2007, 394 (Sonstiges vom 08.08.2007, VI U 40/06)

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