Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Werbeverbot für Internetglücksspiele (Beschluss vom 03.11.2009, 13 B 715/09)
Angesichts der mit dem Glücksspiel über das Internet einhergehenden Sucht- und Kriminalitätsgefahren sowie der konsequenten Ausrichtung des vom Land Nordrhein-Westfalen zu verantwortenden Glücksspielrechts an der Bekämpfung dieser Risiken ist es nicht zu beanstanden, wenn das Bundesland im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz und des ihm einzuräumenden Bewertungsspielraums die Glücksspielmöglichkeit über das Internet und die Werbung hierfür generell verbietet.…
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2009, 463 (Beschluss vom 03.11.2009, 13 B 715/09)
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