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ZFWG 2008, 395
OVG Niedersachsen 
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Lotterievertrieb (Beschluss vom 12.09.2008, 11 ME 476/07)

Der Vertrieb von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen ist nicht zulässig.

OVG Niedersachsen, ZfWG 2008, 395 (Beschluss vom 12.09.2008, 11 ME 476/07)

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