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ZFWG 2007, 396
OVG Berlin-Brandenburg 
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 12.10.2007, OVG 1 S 121.07)

Die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten kann trotz der vom BVerG festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG in der Übergangszeit als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden.

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2007, 396 (Beschluss vom 12.10.2007, OVG 1 S 121.07)

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