Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss vom 04.04.2007, 3 W 18/06)
Nach dem Ergebnis der in Eilrechtsschutzverfahren der vorliegenden Art nur möglichen überschlägigen Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist es zweifelhaft, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen die Antragsteller mit der durch Artikel 49 EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht, bei demnach noch offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Interessen der Antragsteller an einer vorläufigen Fortsetzung ihrer aller Voraussicht nach von der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit geschützten Vermittlungstätigkeit als vorrangig gegenüber den gegenläufigen öffentlichen Interessen zu bewerten, …
OVG Saarland, ZfWG 2007, 229 (Beschluss vom 04.04.2007, 3 W 18/06)
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