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ZFWG 2016, 382
VG Gelsenkirchen 
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer (Urteil vom 30.07.2015, 2 K 1556/15)

Eine Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die der Sportwettensteuer nicht gleichartig ist.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2016, 382-383 (Urteil vom 30.07.2015, 2 K 1556/15)

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