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ZFWG 2020, 299
VG Saarlouis 
Reduktion der Gerätehöchstzahl in Schank- und Speisewirtschaften ist verfassungskonform (Beschluss vom 04.11.2019, 1 L 1600/19)

Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV in der zum 10.11.2019 in Kraft tretenden Fassung vom 4.11.2014, wonach in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

VG Saarlouis, ZfWG 2020, 299 (Beschluss vom 04.11.2019, 1 L 1600/19)

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