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ZFWG 2016, 476
FG Münster 
Umsatzsteuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Urteil vom 16.06.2016, 5 K 998/14 U)

Durch den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erzielte Umsätze sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpflichtig. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG kommt für derartige Umsätze nicht in Betracht, weil es sich um Umsätze aus sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz handelt, die nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen.

FG Münster, ZfWG 2016, 476 (Urteil vom 16.06.2016, 5 K 998/14 U)

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