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ZFWG 2008, 219
VG Frankfurt a. M. 
VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN: Poker ist ein Glücksspiel (Beschluss vom 12.02.2008, 7 G 4212/07)

Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Diese Voraussetzungen sind im Falle der von der Antragstellerin angebotenen und durchgeführten Pokerturniere erfüllt.

VG Frankfurt a. M., ZfWG 2008, 219-220 (Beschluss vom 12.02.2008, 7 G 4212/07)

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