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ZFWG 2006, 187
VG Chemnitz 
VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ (Beschluss vom 19.05.2006, 3 K 346/05)

Ein generelles gesetzliches Verbot des Anbietens und Vermittelns von Sportwetten mit Erlaubnisvorbehalt ist zulässig und nicht zu beanstanden.

VG Chemnitz, ZfWG 2006, 187-189 (Beschluss vom 19.05.2006, 3 K 346/05)

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