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ZFWG 2007, 393
VG Frankfurt a. M. 
VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN (Beschluss vom 21.09.2007, 7 G 2700/07)

Die Veranstaltung eines Pokerturniers in einem Frankfurter Hotel ist als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen, wobei es unerheblich ist, dass die Vermögensleistung der Teilnehmer hier als Startgeld und nicht als Einsatz bezeichnet wird.

VG Frankfurt a. M., ZfWG 2007, 393-394 (Beschluss vom 21.09.2007, 7 G 2700/07)

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