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ZFWG 2024, 465
OVG Sachsen 
Verbot der Aufstellung von Bargeldabhebungsgeräten in Spielhallen ist verfassungskonform (Beschluss vom 05.07.2024, 6 B 12/24)

Die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. b i. V. m. § 18 a Abs. 5 SächsGlüStVAG, wonach in Spielhallen keine Geräte zur Bargeldabhebung – insbesondere Girocard- oder Kreditkartenautomaten – aufgestellt, bereitgehalten oder geduldet werden dürfen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

OVG Sachsen, ZfWG 2024, 465-467 (Beschluss vom 05.07.2024, 6 B 12/24)

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