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ZFWG 2016, 334
VerfGH Rheinland-Pfalz 
Verfassungsbeschwerde gegen spielhallenbezogene Vorschriften des GlüStV und des LGlüG RP wegen Nichtwahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (Beschluss vom 04.08.2016, VGH B 14/16)

Zur Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und des Landesglücksspielgesetzes.

VerfGH Rheinland-Pfalz, ZfWG 2016, 334-337 (Beschluss vom 04.08.2016, VGH B 14/16)

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