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ZFWG 2018, 393
BFH 
Verfassungsmäßigkeit des in Berlin geltenden Vergnügungssteuersatzes für Geldspielgeräte (Urteil vom 25.04.2018, II R 43/15)

Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.

BFH, ZfWG 2018, 393-397 (Urteil vom 25.04.2018, II R 43/15)

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