Verkauf von Losgutscheinen der ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ durch die Handelsketten REWE und dm ist keine Glücksspielvermittlung (Urteil vom 21.11.2014, 6 A 10562/14.OVG)
Der Verkauf von Losgutscheinen der Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ durch die Handelsketten REWE und dm stellt keine Glücksspielvermittlung und erst recht keine gewerbliche Spielvermittlung dar. Denn mit dem Kauf eines Losgutscheins erlangt der Loskäufer noch keine Gewinnchance. Erst mit der Umwandlung (Einlösung) des Gutscheins in ein Los unter Bestehen der Altersverifizierung wird ein Spielvertrag geschlossen.…
OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2015, 55-59 (Urteil vom 21.11.2014, 6 A 10562/14.OVG)
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