Verkürzte Konzessionslaufzeit bei erneuter Ausschreibung von Glücksspielkonzessionen in Italien ist unionsrechtskonform (Urteil vom 22.01.2015, C-463/13)
Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die aufgrund einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, die Durchführung einer neuen Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionen mit gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen verkürzter Laufzeit vorsieht, …
EuGH, ZfWG 2015, 125-130 (Urteil vom 22.01.2015, C-463/13)
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