Versicherung von GmbH-Geschäftsführern bei der Registeranmeldung muss sich auf Verurteilung wegen Sportwettbetrug erstrecken (Beschluss vom 08.01.2018, 12 W 126/17)
Bei der Anmeldung der Gesellschaft nach § 8 GmbHG oder einer Änderung in der Person des Geschäftsführers nach § 39 GmbHG muss sich die Versicherung des Geschäftsführers seit dem 12. April 2017 auch auf die neuen Tatbestände des § 265c StGB (Sportwettenbetrug) und des § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben) beziehen. Einer besonderen Erwähnung des § 265e StGB bedarf es dagegen nicht.…
OLG Oldenburg, ZfWG 2018, 191-193 (Beschluss vom 08.01.2018, 12 W 126/17)
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