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ZFWG 2008, 150
VG Minden 
Verwaltungsgericht Minden: Sportwettenmonopol weiterhin gemeinschaftsrechtswidrig (Beschluss vom 07.03.2008, 3 L 56/08)

Es spricht viel dafür, dass der derzeitige generelle Ausschluss der in einem EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, auch deshalb gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstößt, weil dies eine unverhältnismäßige und nicht zwingend notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht darstellt.

VG Minden, ZfWG 2008, 150 (Beschluss vom 07.03.2008, 3 L 56/08)

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