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ZFWG 2008, 471
VG Frankfurt a. M. 
Verwaltungsgericht Frankfurt: GlüStV zwar verfassungsgemäß, jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar (Beschluss vom 07.11.2008, 7 L 2815/08)

Die mit dem seit dem 01.01.2008 geltenden GlüStV vorgenommenen Beschränkungsmaßnahmen, die der Eindämmung der Spielsucht dienen, sind vom BVerfG mit Beschluss vom 14.10.2008 (1 BvR 928/08) für verfassungsgemäß und insgesamt mit den Vorgaben in dem Beschluss vom 28.03.2006 für vereinbar erklärt worden.

VG Frankfurt a. M., ZfWG 2008, 471 (Beschluss vom 07.11.2008, 7 L 2815/08)

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