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ZFWG 2008, 227
VG Freiburg 
Verwaltungsgericht Freiburg: Sportwettenmonopol derzeit europarechtswidrig (Urteil vom 16.04.2008, 1 K 2052/06)

Die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar und ist europarechtswidrig. Deshalb kann derzeit nicht von einer Erlaubnispflicht für private Anbieter von Sportwetten ausgegangen werden.

VG Freiburg, ZfWG 2008, 227 (Urteil vom 16.04.2008, 1 K 2052/06)

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