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ZFWG 2009, 75
VG Ansbach 
Verwaltungsgericht Ansbach: Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung (Beschluss vom 17.12.2008, AN 4 S 08.02187)

Als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung setzt die Zwangsgeldandrohung grundsätzlich das Vorliegen eines vollziehbaren Verwaltungsaktes voraus. Ein solcher ist insoweit gegeben, als sich das verfügte Verbot der Internetwerbung für Glücksspiel auf das Gebiet des Freistaates Bayern bezieht.

VG Ansbach, ZfWG 2009, 75 (Beschluss vom 17.12.2008, AN 4 S 08.02187)

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