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ZFWG 2009, 464
VG Braunschweig 
Verwaltungsgericht Braunschweig: Versiegelung einer Betriebsstätte (Beschluss vom 18.11.2009, 5 B 203/09)

Bei der Versiegelung einer Betriebsstätte ist nachzuweisen, dass die sichergestellten Gegenstände mit hinreichender – nämlich mit an Sicherheit grenzender – Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit wiederum für die Vermittlung von Sportwetten eingesetzt werden.

VG Braunschweig, ZfWG 2009, 464 (Beschluss vom 18.11.2009, 5 B 203/09)

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