Verwaltungsgericht München: Glücksspielwerbung an Banden im Fußballstadion (Beschluss vom 07.09.2009, M 22 S 09.3403)
Die Werbung eines Fußballvereins mit dem Schriftzug „free-bwin.com“ insbesondere auf den Banden im Fußballstadion, auf Presse- und Interviewwänden und auf der Geschäftsstelle ist von ihrer tatsächlichen – und intendierten – Wirkung her nicht Werbung für die auf der Website „free-bwin.com“ angebotene kostenlose Pokerschule, sondern wegen des prägenden Firmenlogos „bwin“ im Schriftzug Werbung für das in Bayern unerlaubte Glücksspielangebot der „bwin“-Gruppe und deshalb ihrerseits unerlaubt und gemäß § 5 Abs. …
VG München, ZfWG 2009, 382-386 (Beschluss vom 07.09.2009, M 22 S 09.3403)
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