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ZFWG 2008, 303
VG Regensburg 
Verwaltungsgericht Regensburg: Untersagung der Internetwerbung (Beschluss vom 31.07.2008, RO 5 S 08.1158)

Die Regelung in § 5 Abs. 3 GlüStV verbietet die Werbung im Internet als solche und stellt nicht auf den Ort oder ggf. die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung des beworbenen Glücksspiels ab.

VG Regensburg, ZfWG 2008, 303 (Beschluss vom 31.07.2008, RO 5 S 08.1158)

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