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ZFWG 2008, 150
VG Koblenz 
Verwaltungsgericht Koblenz: Keine Abänderung gem. § 80 Abs. 7 VwGO (Beschluss vom 19.03.2008, 5 L 114/08.KO)

Durch Inkrafttreten des GlüStV zum 01.01.2008 und des Landesglücksspielgesetzes hat sich keine Änderung der bislang maßgeblichen Rechtslage ergeben. Vielmehr sind die zentralen Probleme im Wesentlichen unverändert geblieben.

VG Koblenz, ZfWG 2008, 150 (Beschluss vom 19.03.2008, 5 L 114/08.KO)

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