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ZFWG 2008, 302
VG Berlin 
Verwaltungsgericht Berlin: DDR-Erlaubnis ist abgelaufen (Sonstiges vom 22.04.2008, VG 35 A 102.06)

Die Erlaubnis ist durch Zeitablauf spätestens Ende Dezember 1990 unwirksam geworden. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die in der Erlaubnis enthaltene Befristung als Nebenbestimmung der Erlaubnis aufgehoben wurde.

VG Berlin, ZfWG 2008, 302 (Sonstiges vom 22.04.2008, VG 35 A 102.06)

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