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ZFWG 2007, 318
VG München 
Verwaltungsgericht München (Urteil vom 17.04.2007, M 16 K 07.255)

Bewilligungen aus dem EU-Ausland berechtigen im Freistaat Bayern nicht ohne weiteren anerkennenden Akt zum Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten und gelten grundsätzlich nicht als Erlaubnis nach § 284 StGB;

VG München, ZfWG 2007, 318 (Urteil vom 17.04.2007, M 16 K 07.255)

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