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ZFWG 2008, 74
VG Oldenburg 
Verwaltungsgericht Oldenburg (Beschluss vom 07.12.2007, 12 B 2908/07)

Die Vermittlung von Sportwetten oder das bewusste Dulden einer solchen durch den Betreiber einer Gaststätte ohne die erforderliche Erlaubnis gem. § 3 NLottG ist als Betreiben bzw. Vorschubleisten eines verbotenen Glücksspiels im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG anzusehen. Die einem ausländischen Wettunternehmen, für das die Vermittlungen vorgenommen werden, erteilte EG-ausländische Konzession ersetzt die nach dem NLottG erforderliche Erlaubnis nicht.…

VG Oldenburg, ZfWG 2008, 74 (Beschluss vom 07.12.2007, 12 B 2908/07)

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