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WRP 2021, 1556
BGH 
Wettbewerbsrecht: Rundfunkhaftung (Urteil vom 22.07.2021, I ZR 194/20)

a) Ein Mischverband liegt nicht vor, wenn die vom Verband satzungsgemäß verfolgten Interessen seiner gewerblichen Mitglieder mit den von ihnen zu wahrenden Verbraucherinteressen übereinstimmen und deshalb nicht die Gefahr einer Interessenkollision besteht.

BGH, WRP 2021, 1556-1566 (Urteil vom 22.07.2021, I ZR 194/20)

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