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ZFWG 2021, 271
VGH Baden-Württemberg 
Wettbürosteuer mit Brutto-Wetteinsätzen als Bemessungsgrundlage ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Urteil vom 19.01.2021, 2 S 1948/19)

Bei einer Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen wird, handelt es sich grundsätzlich um eine örtliche Aufwandsteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG, die auch im Hinblick auf die bundesrechtlichen Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz nicht gegen das Gleichartigkeitsverbot verstößt.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2021, 271-286 (Urteil vom 19.01.2021, 2 S 1948/19)

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