Zielsetzung des MindAbstUmsG Bln ist die Schaffung einer rechtssicheren Entscheidungspraxis (Beschluss vom 31.01.2019, OVG 1 S 96.18)
Mit der Zielsetzung des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin, die im Spielhallengesetz Berlin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe zu konkretisieren und eine möglichst einheitliche und vollzugstaugliche sowie rechtssichere Entscheidungspraxis im Sonderverfahren für Bestandsunternehmen zu schaffen, verträgt es sich nicht, bezüglich der Einhaltung gesetzlich normierter Abstandsgebote auf vage und nicht objektiv bestimmbare Umstände, …
OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2019, 416 (Beschluss vom 31.01.2019, OVG 1 S 96.18)
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