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ZFWG 2020, 462
OVG Nordrhein-Westfalen 
Zulässigkeit der Erhebung einer an den Wetteinsatz anknüpfenden Wettbürosteuer (Urteil vom 27.08.2020, 14 A 2275/19)

Eine kommunale Wettbürosteuer, die den Wetteinsatz der Wettkunden als Bemessungsgrundlage zugrunde legt, verstößt mit Blick auf die Renn- und Sportwettensteuer nicht gegen das Gleichartigkeitsverbot aus Art. 105 a Abs. 2 GG.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2020, 462-473 (Urteil vom 27.08.2020, 14 A 2275/19)

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