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ZFWG 2022, 478
VGH Baden-Württemberg 
Zulässigkeit der Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte auf 25 % der Bruttokasse (Urteil vom 21.12.2021, 2 S 457/21)

§ 9 Abs. 4 KAG BW ist eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung einer Spielgerätesteuer und verstößt nicht gegen den Vorbehalt des Gesetzes (im Anschluss an BVerfG, Beschl. v.1.3.1997 – 2 BvR 1599/89 – juris Rn. 44).

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2022, 478 (Urteil vom 21.12.2021, 2 S 457/21)

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