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ZFWG 2017, 212
VG Leipzig 
Zur baurechtlichen Einordnung von Wettvermittlungsstellen als kerngebietstypische Vergnügungsstätten (Urteil vom 22.09.2016, 4 K 2033/14)

Die Kerngebietstypik einer als Vergnügungsstätte einzuordnenden Wettvermittlungsstelle ist nicht anhand eines Schwellenwertes der Grundfläche zu bestimmen.

VG Leipzig, ZfWG 2017, 212 (Urteil vom 22.09.2016, 4 K 2033/14)

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