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ZFWG 2024, 285
VG Mainz 
Zuständigkeit für die Erteilung länderübergreifender Erlaubnisse für Zweit- und Sofortlotterien (Urteil vom 22.02.2024, 1 K 50/23.MZ)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist für die Entscheidung über die Erteilung von Erlaubnissen zur Veranstaltung und Vermittlung von sog. Zweit- und Sofortlotterien durch private Unternehmen im Internet zuständig.

VG Mainz, ZfWG 2024, 285-293 (Urteil vom 22.02.2024, 1 K 50/23.MZ)

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