Fachbeiträge
Vorstellung der Referenten
Carsten Schäfer*
Im zweiten Teil der heutigen Gedächtnis-Veranstaltung soll das “wissenschaftliche Oevre Peter Ulmers” gewürdigt werden, wie es im Programm heißt. Ich eröffne also nun den fachlichen Teil, und jeder, der Peter Ulmer kannte, weiß: ohne einen solchen fachlichen, neue Erkenntnis versprechenden Teil wäre keine der von ihm selbst organisierten Fest- und Jubiläumsveranstaltungen ausgekommen. Die pure Geselligkeit wäre ihm als Verschwendung einer kostbaren Gelegenheit erschienen, so sehr er auf der anderen Seite das Zusammensein nach getaner Arbeit schätzte. Und zu einem solchen Symposion, so schien es uns, gehört auch ein Moderator, gewissermaßen ganz in ZHR-Tradition, und diese Rolle ist mir als dem heute sonst noch unbeschäftigten Schüler Peter Ulmers zugefallen – mein Name wurde schon erwähnt: Carsten Schäfer. Ich werde zwar heute keine Diskussion leiten, so sehr Peter Ulmer einen solchen Austausch der Argumente im Anschluss an einen Vortrag auch geschätzt hat. Denn er schien uns dem Charakter der heutigen Veranstaltung nicht gemäß. Wohl aber möchte ich unsere drei Referenten jeweils kurz einzuführen.
Und so ist es mir eine große Freude, als ersten Redner Karsten Schmidt zu präsentieren. Ich brauche ihn in diesem Kreis nicht als einen der ganz Großen des Gesellschaftsrechts und darüber hinaus vorzustellen. Vielmehr möchte ich vor allem auf seine langjährige enge Verbindung zu Peter Ulmer hinweisen, soweit ich diese beurteilen kann; in persönlichen Dingen war Peter Ulmer nicht sonderlich mitteilsam. Von 1981 bis 2005, also rund 25 Jahre lang, haben Sie beide als Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, kurz ZHR, enge fachliche und persönliche Bande geknüpft, aus denen, das glaube ich sagen zu können, eine echte Freundschaft hervorgegangen ist, die von großem gegenseitigem Respekt und persönlicher Sympathie getragen war, wie zuletzt Ihr bewegender Nachruf auf Peter Ulmer, natürlich in der ZHR, nämlich im ersten Heft des Jahrgangs 188, und Ihre Ansprache auf der Trauerfeier für Peter Ulmer, ebenfalls im Januar diesen Jahres, für alle Welt erkennbar bestätigt haben. Es war uns, den Schülern Peter Ulmers, bei der Konzeption dieses Symposions daher selbstverständlich, dass Sie als Redner unverzichtbar sind. Außerdem haben wir es Ihnen überlassen, ein Thema aus den drei großen Bereichen des Gesellschaftsrechts zu wählen, in
Als nächster Redner steht nun Matthias Casper auf dem Programm. Er ist neben Mathias Habersack und mir selbst, es wurde schon erwähnt, der dritte habilitierte Schüler Peter Ulmers und als solcher auch Mitorganisator des heutigen Nachmittags. Seiner Heidelberger Habilitation im Jahre 2002 folgte schon im Jahr darauf ein Ruf an die Universität Münster, und dort gefällt es ihm offenbar so gut, dass er sich durch weitere Rufe nicht mehr hat weglocken lassen. Er stammt aus Hamburg und ist damit zugleich Ausdruck einer besonderen Verbindung zu dieser norddeutschen Großstadt (die Hamburger denken: Weltstadt), die im Leben Peter Ulmers trotz seiner Treue zu Heidelberg immer wieder hervorgetreten ist. Nicht nur führte ihn sein erster Ruf an die Universität Hamburg, vielmehr ist mit Karsten Schmidt auch einer seiner besten Freunde dort beheimatet, der zudem auch sein Lehrstuhlnachfolger wurde. Und zwei seiner drei Schüler – neben Matthias Casper auch ich selbst – stammen von der Elbe. Kann das noch Zufall sein? – Matthias Casper hat sich für das heutige Gedächtnis ein Thema, nein eigentlich das Thema des GmbH-Rechts ausgewählt, nämlich das Stammkapital. Das ist auch deshalb naheliegend, weil er seit der dritten Auflage als Nachfolger Peter Ulmers Herausgeber des Großkommentars zum GmbH-Recht ist, des ehemaligen “Hachenburg”, der Peter Ulmer neben seiner Kommentierung des BGB-Gesellschaftsrechts ganz besonders am Herzen lag und den er wesentlich geprägt hat. Lieber Matthias, wir sind gespannt auf Deinen Vortrag, der durch die bange Frage überschrieben ist “Erosion des Mindeststammkapitals?” – wir hoffen auf das Beste.
Dirk Verse und ein Thema aus dem Aktienrecht, das ist prima vista vielleicht am ehesten begründungsbedürftig, meine Damen und Herren, aber nur auf den allerersten Blick. Denn Dirk Verse ist als Schüler Mathias Habersacks nicht nur Peter Ulmers wissenschaftlicher Enkel und als Heidelberger Ordinarius im weiteren Sinne sein Nachfolger am hiesigen Institut für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Vielmehr weist auch das von ihm gewählte Thema einen engen Bezug zum Werk Peter Ulmers auf, wie er uns sicherlich gleich noch genauer erläutern wird. Denn die heutige Version des § 148 AktG, der die Aktionärsklage regelt, beruht wesentlich auf Vorüberlegungen Peter Ulmers, die er 1999 in einem Grundsatzaufsatz, natürlich in der ZHR, vorgestellt hatte. Wie Peter Ulmer ist auch Dirk Verse in gewisser Weise ein Spätbe-
* | Dr., Prof., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Mannheim. |