Tobias Will, Nachteilsausgleichsvereinbarungen im faktischen Konzern, Berlin (Duncker & Humblot), 2017, 321 S., 89,90 EUR.
I. Die §§ 311 ff. AktG regulieren und begrenzen im sog. faktischen Konzern die Einwirkungsmöglichkeiten des herrschenden Unternehmens. Besteht kein Beherrschungsvertrag, so darf es nach § 311 Abs. 1 AktG die abhängige Gesellschaft nur dann zu nachteiligen Rechtsgeschäften und Maßnahmen veranlassen, wenn der Nachteil ausgeglichen wird. Der Ausgleich muss nach Abs. 2 der Vorschrift spätestens bis zum Ablauf des Geschäftsjahres entweder tatsächlich geleistet oder der abhängigen Gesellschaft zumindest ein Rechtsanspruch hierauf eingeräumt werden. …
ZHR 182 (2018), 482-494
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