1. Gerichtshof der Europ. Gemeinschaft – „Kommission / Deutschland – Dreifache Tagesdosis“ (Urteil vom 29.04.2004, C-387/99)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 28 EG) verstoßen, daß sie Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich aller Vitamine außer den Vitaminen A und D bei Überschreiten der dreifachen von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Tagesdosis durchgängig als Arzneimittel einstuft.…
EuGH, ZLR 2004, 464-478 (Urteil vom 29.04.2004, C-387/99)
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