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ZLR 2020, 664
BGH 
2. Bundesgerichtshof – “Beauty Claims” (Beschluss vom 14.05.2020, I ZR 142/19)

Werbliche Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel, welche sich nicht lediglich auf das Versprechen eines als optisch ansprechenden und als schön empfundenen glatten Aussehens (Beauty Claim) beziehen, sondern auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielen, sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) 1924/2006. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, ZLR 2020, 664-668 (Beschluss vom 14.05.2020, I ZR 142/19)

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