2. Gerichtshof der Europ. Gemeinschaft – „Kommission / Österreich – Einfache Tagesdosis“ (Urteil vom 29.04.2004, C-150/00)
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, daß sie Vitamin- oder Mineralstoffpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, durchgängig als Arzneimittel einstuft, wenn ihr Gehalt an Vitaminen außer den Vitaminen A, C, D oder K oder an Mineralstoffen außer solchen der Gruppe Chromate die einfache Tagesdosis dieser Nährstoffe überschreitet oder wenn sie, …
EuGH, ZLR 2004, 479-499 (Urteil vom 29.04.2004, C-150/00)
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