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ZLR 2013, 705
OLG Düsseldorf 
2. Oberlandesgericht Düsseldorf – „Obst zum Trinken“ (Urteil vom 24.09.2013, I-20 U 115/12)

Wird auf der Schauseite einer Smoothie-Verpackung nur ein Teil der enthaltenen Obstsorten genannt, liegt auch dann keine Irreführung des Verbrauchers vor, wenn das Getränk zu 75% aus anderen Früchten besteht, da der Verbraucher die Sortenbezeichnung in erster Linie als Hinweis auf eine Geschmacksrichtung ansieht.

OLG Düsseldorf, ZLR 2013, 705-709 (Urteil vom 24.09.2013, I-20 U 115/12)

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