R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
 
 
ZLR 2020, 801
OLG Frankfurt a. M. 
2. Oberlandesgericht Frankfurt – “Italian Rosé” (Beschluss vom 11.09.2020, 6 W 95/20)

Ein Schaumwein, dessen Trauben in Italien geerntet und auch dort zu Grundwein verarbeitet werden, darf nach Art. 45 (1) Unterabs. 1 a) VO (EU) 2019/33 auch dann mit der Angabe “Italian Rosé” oder “Product of Italy” beworben werden, wenn die zweite Gärung (Versetzen des Grundweins mit Likör, Zucker und Hefe) in Spanien stattfindet.

OLG Frankfurt a. M., ZLR 2020, 801-807 (Beschluss vom 11.09.2020, 6 W 95/20)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats