2. Oberlandesgericht Hamm – „Zimtextrakt“ (Urteil vom 07.08.2007, 4 U 194/06)
Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt oder nicht, wird nicht dadurch zu einer Tatsachenfrage, dass als ein hierfür maßgebliches Tatbestandsmerkmal der wiederum ausfüllungsbedürftige Begriff der pharmakologischen Wirkung eingeführt worden ist. Die konkreten Eigenschaften und Wirkweisen eines Erzeugnisses sind Gegenstand naturwissenschaftlicher Beurteilung. Die abschließende Bewertung über das Vorliegen einer pharmakologischen Wirkung und damit praktisch eines Arzneimittels bleibt indes eine Subsumtions- und Rechtsfrage.…
OLG Hamm, ZLR 2007, 730-745 (Urteil vom 07.08.2007, 4 U 194/06)
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