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ZLR 2019, 287
OVG Nordrhein-Westfalen 
3. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – “Information über Rückstände in Heidelbeeren” (Beschluss vom 15.01.2019, 13 B 1587/18)

Die verfassungskonforme Anwendung von § 40 Abs. 1a LFGB bedarf (auch) in der Übergangszeit einer einzelfallbezogenen Befristungsentscheidung der zuständigen Behörde, die nicht durch eine der Behörde im Erlasswege mitgeteilte automatische Löschung ersetzt wird.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZLR 2019, 287-300 (Beschluss vom 15.01.2019, 13 B 1587/18)

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