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ZLR 2022, 812
OVG Nordrhein-Westfalen 
4. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – “Geflügel Salami”" (Beschluss vom 15.08.2022, 9 A 517/20)

Eine Irreführung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a) der VO (EU) Nr. 1169/2011 ist dann anzunehmen, wenn der Verbraucher durch die Information zu der irrtümlichen Annahme verleitet wird, dass das Erzeugnis eine andere Eigenschaft als in Wirklichkeit hat.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZLR 2022, 812-828 (Beschluss vom 15.08.2022, 9 A 517/20)

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