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ZNER 2012, 481
BGH 
1. Auch genehmigte Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (Urteil vom 15.05.2012, EnZR 105/10)

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.

BGH, ZNER 2012, 481-484 (Urteil vom 15.05.2012, EnZR 105/10)

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