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ZNER 2010, 581
BGH 
1. Die gerichtliche Bestimmung eines Stromnetzentgeltes nach § 315 Abs. 3 BGB für 2003 und 2004 kann auf Entgeltgenehmigungsverfahren ab 2005 gestützt werden (Urteil vom 20.07.2010, EnZR 23/09)

Für die gerichtliche Bestimmung eines Stromnetznutzungsentgelts für die Jahre 2003 und 2004 nach § 315 Abs. 3 BGB kann das Gericht mangels anderweitiger Angaben die Ergebnisse der unmittelbar nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 durchgeführten Entgeltgenehmigungsverfahren heranziehen.

BGH, ZNER 2010, 581-584 (Urteil vom 20.07.2010, EnZR 23/09)

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