1. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen obergerichtliche Entscheidungen, mit denen eine Billigkeitskontrolle von behördlich genehmigten Netzentgelten abgelehnt wurde (Beschluss vom 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16)
Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht besteht im Regelfall kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit zu klären, auch wenn die strittigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden sind.
BVerfG, ZNER 2018, 46-49 (Beschluss vom 26.09.2017, 1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16, 1 BvR 2491/16)
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