1. Zum Rechtsschutz gegenüber dem einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktor beim Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Schlussantrag vom 12.11.2015, C-191/14, C-192/14, C-295/14)
Betreiber von Anlagen, für die seit 2013 die Regeln der Richtlinie 2003/87/EG galten, mit Ausnahme der Betreiber von Anlagen im Sinne von Art. 10a Abs. 3 dieser Richtlinie und von neuen Marktteilnehmern, konnten nicht zweifelsfrei gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV vor dem Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU erheben, soweit darin der einheitliche sektorübergreifende Korrekturfaktor festgelegt ist.…
EuGH, ZNER 2016, 42-44 (Schlussantrag vom 12.11.2015, C-191/14, C-192/14, C-295/14)
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