10. Zurückstellung von WEA-Genehmigungen für mehr als ein Jahr (Beschluss vom 25.07.2014, 2 B 288/14)
Die Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren (§§ 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, 72 LBO 2004) und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gegen das Entfallen der aufschiebenden Wirkung gelten entsprechend, wenn über die Zulässigkeit des Vorhabens, hier die geplante Errichtung von vier Windkraftanlagen, unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. …
OVG Saarland, ZNER 2014, 596-599 (Beschluss vom 25.07.2014, 2 B 288/14)
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